Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von der wellyou Gruppe (der wellyou discount fitness GmbH, der wellyou GmbH, der wellyou Neumünster GmbH, der wellyou Hamburg GmbH, der wellyou Bergedorf GmbH, der wellyou Lübeck GmbH, der wellyou Gröpelingen GmbH, der wellyou Bremerhaven GmbH, der wellyou Altona GmbH, der wellyou Nordhorn GmbH, der wellyou Aurich GmbH und der wellyou Langenhagen GmbH; gemeinsam „wellyou“, „uns“ oder „wir“) angebotenen Leistungen nach Maßgabe und in Ergänzung des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“) geschlossenen Mitgliedsvertrages. Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Mitgliedsverträgen wählen, die unterschiedliche Leistungsumfänge vorsehen. Aktuell kann das Mitglied zwischen den Mitgliedschaften „Basic 12“, „Basic 24“ und „All-In 12“, „All-In 24“ und „Flexi“ wählen. wellyou behält sich vor, weitere Mitgliedsvarianten einzuführen.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns und unseren Tochtergesellschaften betriebenen Fitnessstudios („wellyou-Studios“) sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den wellyou-Studios während der Öffnungszeiten zu nutzen sowie im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze, an Kursen, die in den wellyou-Studios angeboten werden, teilzunehmen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt, wie etwa digitale Trainingsangebote. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Mitglieder in den Mitgliedschaften „All-In 12“ und „All-In 24“ sowie „Flexi“ dürfen in allen wellyou Studios trainieren. Mitglieder mit einem Basic-Tarif könne nur in dem wellyou Studio trainieren, das sie bei Abschluss des Mitgliedsvertrages angegeben haben.

(4) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Kursteilnahme unterliegt das Mitglied der in den wellyou-Studios jeweils geltenden Hausordnung. Wir behalten uns vor, auch für digitale Trainingsangebote Verhaltensregelungen einzuführen.

§ 2 Reguläre Mitgliedschaft (Vertragsschluss)

(1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von wellyou betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft kann jeweils zum 1. eines Monats abgeschlossen werden. Der Mitgliedsvertrag kommt an diesem Tag zustande („Beginn der regulären Mitgliedschaft“). Wenn ein neues Mitglied also während eines laufenden Monats einen Mitgliedsantrag stellt, wird der Mitgliedsvertrag zum 1. des Folgemonats geschlossen.

(2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an wellyou übermittelt (Angebot) und wellyou diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme).

(3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

§ 3 Vorabnutzung (Vertragsschluss)

(1) Jedes Mitglied kann bereits vorm Beginn der regulären Mitgliedschaft trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen wellyou und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.

(2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied sein Training beginnen möchte und endet automatisch an dem Tag, an dem der reguläre Mitgliedsvertrag beginnt (also zum 1. des Folgemonats).

(3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen „All-In 24“ Mitgliedsvertrag abschließt und für 10 Tage vorab trainieren möchte (etwa vom 22. Januar bis zum 1. Februar), muss für diese Vorabnutzung für 10 Tage eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag (wenn Flexi, dann irgendetwas mit 4-Wöchtentl.) für die „All-In 24“ orientiert.

(4) Online wird der Vorabnutzungsvertrag abgeschlossen, indem das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt, der vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt und den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an wellyou übermittelt (Angebot) und wellyou diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme).

§ 4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)

Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.

§ 5 Widerrufsbelehrung für Online-Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie – gleich mit welcher wellyou Gesellschaft Sie einen Mitgliedsvertrag haben – uns (wellyou Verwaltungsgesellschaft mbH, Langer Segen 8-10, 24105 Kiel, Tel.: 0431 – 647 360 353, Telefax: 0431 – 647360-26, E-Mail-Adresse: verwaltung@wellyou.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden

Sie es zurück.)

 

— An wellyou Verwaltungsgesellschaft mbH, Langer Segen 8-10, 24105 Kiel, Tel.: 0431 – 647 360 353, Telefax: 0431 – 647360-26, E-Mail-Adresse: verwaltung@wellyou.eu

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf

der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

_______________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

§ 6 Zusätzliche Gebühren

(1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an. Bei einer „Flexi“-Mitgliedschaft fällt keine Startgebühr an. Mitglieder in den Mitgliedschaften „Basic“ und „All-In“ zahlen eine Halbjahresgebühr, soweit sie keine wellyou care vereinbaren. Mitglieder, die eine „Flexi“ Mitgliedschaft haben, zahlen eine Halbjahresgebühr in Höhe von 19,00.

(2) wellyou bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen an, die gesondert bezahlt werden müssen. wellyou behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen.

 

§ 7 wellyou care

(1) Statt der regulären Halbjahresgebühr kann das Mitglied die „wellyou Care“ vereinbaren. Die wellyou care kostet EUR 29,00 halbjährlich. Die erste Abbuchung erfolgt im zweiten Monat der regulären Mitgliedschaft.

(2) Mitglieder, die diese wellyou care vereinbaren, werden im Falle weiterer staatlicher Lock-Down-Maßnahmen, die eine Schließung der Studios nach sich ziehen, in keinem Fall Mitgliedsbeiträge abgebucht. Zusätzlich können die Bestandsmitglieder, die eine wellyou care vereinbaren, ihre Mitgliedschaft innerhalb eines Mitgliedjahres für maximal 4 Wochen pausieren. Die Pausierung muss am Stück erfolgen. Die Zeiträume, in denen die wellyou care wirkt (Lock-Down oder gewollte Pausierung) werden an die Mindestvertragslaufzeit angehängt. Wenn das Bestandsmitglied also z.B. den Mitgliedsvertrag für 4 Wochen pausiert, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit am Ende um diese 4 Wochen.

 

§ 8 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die jeweiligen Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen.

(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig.

(3) Bei 4-Wochen-Buchungsintervallen (13. Abrechnungszeiträumen pro Jahr) wird jeweils zum 1. eines Monats der Mitgliedsbeitrag für einen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Nach elf Abrechnungszeiträumen wird der Mitgliedsbeitrag für den 12. und 13. Abrechnungszeitraum zusammen abgerechnet. Beginnt die reguläre Mitgliedschaft also etwa im Januar, werden der 12. und 13. Mitgliedsbeitrag gemeinsam im Dezember des gleichen Jahres abgerechnet. Falls die Mitgliedschaft endet, wird ein zum Stichtag der Kündigung begonnener Abrechnungszeitraum anteilig abgerechnet. Wenn also ein z.B. die Mitgliedschaft zum 1. Juni endet und der letzte bezahlte Abrechnungszeitraum zum 24. Mai, wird für den Zeitraum vom 25. bis einschließlich dem 31. Mai der begonnen Abrechnungszeitraum anteilig in einer Schlussrechnung abgerechnet.

(4) Falls das Mitglied vorab das Training beginnen möchte, fällt für den Nutzungszeitraum zwischen dem Tag, an dem das Training vorab begonnen werden soll und dem Beginn der regulären Mitgliedschaft ein anteiliges Nutzungsentgelt an, welches sich nach der monatlichen Beitragshöhe für die gewählte Mitgliedschaft richtet. Die Vorabnutzungsgebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgerechnet.

(5) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an.

(6) Einmalige Zahlungen (z.B. Mitgliedsausweis, Startgebühr) bei einer „Flexi“-Mitgliedschaft werden bei Vertragsabschluss fällig. Die Entgelte werden zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag abgerechnet.

(7) Die Halbjahresgebühr sowie das Entgelt einer ggf. vereinbarten wellyou care werden im 2. Monat der regulären Mitgliedschaft zusammen mit dem Mitgliedbeitrag abgerechnet.

(8) Einmalzahlungen und die im Voraus entrichtete Service- oder Halbjahresgebühren sowie das Entgelt für die wellyou care werden bei einer Kündigung nicht erstattet.

(9) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge von wellyou im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung hat das Mitglied zu tragen.

 

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.

(2) Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Erst- und Mindestvertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei „Basic“ und „All-In“ 12 Monate oder 24 Monate, je nachdem, welche Optionen gewählt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei wellyou maßgeblich.

(3) Während der Mindest- oder Vertragslaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

(4) Im Rahmen der Mitgliedschaft „Flexi“ beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit zum Monatsende gekündigt wird.

 

§ 10 Sonderaktionen und gewährte Vorteile

(1) Einzelne oder alle Gesellschaften der wellyou-Gruppe können Sonderaktionen durchführen und Neu- oder Bestandsmitgliedern Vergünstigungen gewähren. wellyou behält sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vorgehen.

(2) An Sonderaktionen können alle natürlichen Personen teilnehmen, soweit die Sonderaktion durchführende oder Vergünstigungen gewährende wellyou-Gesellschaft nicht ausdrücklich auch die Teilnahme von Unternehmen gestattet. wellyou kann Sonderaktionen und Vergünstigungen auch nur für einzelne Gruppen vorsehen, die festgelegte Kriterien erfüllen.

(3) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche kostenfreie Trainingszeiten („kostenfreie Trainingszeit“) eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen (z.B. kostenlose Getränkeflatrate) gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“).

(4) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären Mitgliedschaft eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. des Monats, der auf den Anmeldezeitpunkt folgt. Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der regulären Mitgliedschaft. Während der kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären Mitgliedschaft gelten die gleichen Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung und Vertragsverlängerung.  

(5) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich.

(6) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch wellyou beendet wird – gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren konnte, entfällt der Vorteil ersatzlos.

(7) wellyou kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden, insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen.

(8) Wenn wellyou im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich unberührt.

 

§ 11 Membercard und Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis („Membercard“). Das Entgelt für die Bereitstellung und Aktivierung der Membercard bestimmt sich nach dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und uns jeden Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Mitgliedsausweises an Dritte ist untersagt.

(3) Bei einem Verlust des Mitgliedsausweises wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 15,00 für den Mitgliedsausweis.

 

§ 12 Getränkeflatrate

(1) Die Nutzung der Getränkeflatrate ist ausschließlich mit der wellyou-Trinkflasche gestattet.

(2) Bei einem Verlust der wellyou-Trinkflasche wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 5,00 für die Trinkflasche.

 

§ 13 Bring a Friend

(1) Mitglieder mit einer „All-In“ Mitgliedschaft können jedes Wochenende einen Freund zum Training mitbringen. Dieses Mitglied darf vor Ort gemeinsam mit dem Mitglied trainieren. Digitale Leistung sind hiervon ausgeschlossen.

(2) Das Mitglied darf auf zwei aufeinanderfolgende Wochenendtage nicht dieselbe Person als Freund zum Training mitbringen.

 

§ 14 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.

(2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von wellyou, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf die im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es wird von wellyou keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernommen, da den Mitgliedern hierfür gesonderte Wertsachenschließfächer zur Verfügung stehen.

 

§ 15 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder

(1) Uns sind die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sehr wichtig. Daher dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der Mitarbeiter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.

(2) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch wellyou erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre.

 

§ 16 Übertragung der Mitgliedsverträge

(1) Die jeweilige wellyou Gesellschaft ist berechtigt, bestehende Mitgliedsverträge auf weitere verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG zu übertragen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser Übertragung zu.

(2) Sollten sich die Eigentums- oder Stimmverhältnisse bei wellyou insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern, kann wellyou die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder anderweitigen Übertragung eines Unternehmens der wellyou-Gruppe.

(3) wellyou wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.

 

§ 17 Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

(2) wellyou behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail widerspricht und wellyou den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

 

§ 18 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ [externer Link] finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

 

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Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

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