Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von der wellyou Gruppe (der wellyou discount fitness GmbH, der wellyou GmbH, der wellyou Neumünster GmbH, der wellyou Hamburg GmbH, der wellyou Bergedorf GmbH, der wellyou Lübeck GmbH, der wellyou Gröpelingen GmbH, der wellyou Bremerhaven GmbH, der wellyou Altona GmbH, der wellyou Nordhorn GmbH, der wellyou Aurich GmbH und der wellyou Langenhagen GmbH; gemeinsam „wellyou“, „uns“ oder „wir“) angebotenen Leistungen nach Maßgabe und in Ergänzung des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“) geschlossenen Mitgliedsvertrages. Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Mitgliedsverträgen wählen, die unterschiedliche Leistungsumfänge vorsehen. Aktuellkann das Mitglied zwischen den Mitgliedschaften. „Basic 12“, „Basic 24“ und „All-In 12“, „All-In 24“ sowie „Flexi-Basic und „Flexi-All-In“ wählen. wellyou behält sich vor, weitere Mitgliedschaftsvarianten einzuführenoder die verfügbaren Mitgliedschaftsvarianten insgesamt zu ändern. Dies hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Mitgliedschafsverträge.

(2) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns und unseren Tochtergesellschaften betriebenen Fitnessstudios („wellyou-Studios“) sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den wellyou-Studios während der Öffnungszeiten zu nutzen sowie im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze, an Kursen, die in den wellyou-Studios angeboten werden, teilzunehmen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden demMitglied auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt, wie etwa digitaleTrainingsangebote. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Mitglieder in den Mitgliedschaften „All-In 12“ und „All-In 24“ sowie „Flexi“ dürfen in allen wellyou Studios trainieren. Mitglieder mit einem Basic-Tarif könne nur in dem wellyou Studio trainieren, das siebei Abschluss des Mitgliedsvertrages angegeben haben.

(3) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Kursteilnahme unterliegt das Mitglied der in den wellyou-Studios jeweils geltenden Hausordnung. Wir behalten uns vor, auch für digitale Trainingsangebote Verhaltensregelungen einzuführen.

(4) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese AGB gelten für Mitgliedsverträge, die vor Geltung dieser AGB abgeschlossen wurden, wenn und insoweit diese AGB auch in die jeweiligenVertragsverhältnisse nachträglich mit einbezogen werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem jeweiligen Mitgliedsvertrag gehen in diesem Fall diese AGB vor.

§2 Reguläre Mitgliedschaft (Vertragsschluss)

(1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von wellyou betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft kann jeweils zum (1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von wellyou betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft kann jeweils zum 1. Eines Monats abgeschlossen werden. Der Mitgliedsvertrag kommt an diesem Tag zustande („Beginn der regulären Mitgliedschaft“). Wenn einneues Mitglied also während eines laufenden Monats einen Mitgliedsantrag stellt, wird der Mitgliedsvertrag zum 1. Des Folgemonats geschlossen.

(2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an wellyou übermittelt (Angebot) und wellyou diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Das Mitglied kann Daten,nachdem diese in das Kontaktformular eingegeben wurden, jederzeit löschen oder die Löschung der eingegebenen Daten durch das Schließen des Browsers erreichen. Die Darstellungen auf der Website keine verbindlichen Angebote dar. Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von wellyou die Möglichkeit eingeräumt, eine Mitgliedschaft vorzumerken. Der Mitgliedsvertrag muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.

(3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig

(4) Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von wellyou gespeichert und so lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Speicherung erfordern.Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung der Mitgliedsvertrages im PDF-Format übermittelt. Der Vertragstext ist im Anschluss daran nicht mehr auf andere Weise zugänglich.

§3 Vorabnutzung (Vertragsschluss)

(1) Jedes Mitglied kann bereits vorm Beginn der regulären Mitgliedschaft trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen wellyou und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.

(2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied sein Training beginnen möchte und endet automatisch an dem Tag, an dem der reguläre Mitgliedsvertrag beginnt (also zum 1. Des Folgemonats).

(3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen „All-In 24“ Mitgliedsvertrag abschließt und für 10 Tage vorab trainieren möchte (etwa vom 22. Januar bis zum 1. Februar), muss für diese Vorabnutzung für 10Tage eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag für die „All-In 24“orientiert.

(4) Bei online abgeschlossenen Mitgliedsverträgen beginnt der Vorabnutzungsvertrag an dem Tag, an dem das Mitglied seine Mitgliedschaft abschließt und endet automatisch an dem Tag, an dem der reguläre Mitgliedsvertrag beginnt (also zum 1. des Folgemonats). Online wird der Vorabnutzungsvertrag abgeschlossen, indem das Mitglied seine Mitgliedschaft online abschließt und den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an wellyou übermittelt (Angebot) und wellyou diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Vorabnutzungsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von wellyou die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorabnutzung vorzumerken. Der Vorabnutzungsvertrag muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.

§4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)

Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.

§ 5 Widerrufsbelehrung für Online-Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie – gleich mit welcher wellyou Gesellschaft Sie einen Mitgliedsvertrag haben – uns (wellyou Verwaltungsgesellschaft mbH, Langer Segen 8-10, 24105 Kiel, Tel.: 0431 – 647 360 353, Telefax: 0431 – 647360-26, E-Mail-Adresse: verwaltung@wellyou.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden

Sie es zurück.)

— An wellyou Verwaltungsgesellschaft mbH, Langer Segen 8-10, 24105 Kiel, Tel.: 0431 – 647 360 353, Telefax: 0431 – 647360-26, E-Mail-Adresse: verwaltung@wellyou.eu

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf

der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*) /erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

_______________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

§6 Zusätzliche Gebühren

(1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an. Mitglieder in den Mitgliedschaften „Basic“, „All-In“ und “Flexi-Basic sowie „Flexi-All-In“ nehmen automatisch an der wellyou Care teil, für die ein zusätzliches Entgelt anfällt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

(2) wellyou bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen an, die gesondertbezahlt werden müssen. wellyou behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen.

§7 Startgebühr

(1) Die Startgebühr wird für ein verpflichtendes Startpaket erhoben.

(2) Mit der Startgebühr ist folgendes Angebot verbunden: Zurverfügungstellung eines Transponders, Einweisung im Wunschstudio in Räumlichkeiten und Geräte, Einweisung in die Nutzung unserer mescan/bodyscan Körperanalysegeräte (soweit verfügbar), initialer Gesundheitscheck mit unseren mescan/bodyscan-Analysegeräten (soweit verfügbar), Anamnese-Gespräch (Besprechung körperlicher Einschränkungen, persönliche Ziele etc.), Erstellung eines Trainingsplans, Einzel-Betreuung durch eine:n Trainer:in beim ersten Training, Trinkflasche.

§8 Servicepaket

(1) Die Kosten des Servicepakets betragen 19,00 EUR halbjährlich (Abrechnung im sechsten und zwölftem Abrechnungszeitraum jedes Vertragsjahres der regulären Mitgliedschaft).

(2) Das Servicepaket deckt alle administrativen Aufwände ab (etwa die Bereitstellung der zentralen Mitgliederverwaltung und das Vertragsmanagement). Dazu zählt die wellyou Mitglieder-App, ein Online-Self- Service sowie ein WhatsApp-Chat. Zusätzlich kann die jeweilige Mitgliedschaft innerhalb eines Mitgliedsjahres für maximal 4 Wochen ohne Angabe von Gründen pausiert werden. Die Pausierung muss am Stück erfolgen und innerhalb eines Kalendermonats liegen. Der Zeitraum, in dem auf Grundlage des Servicepakets der Mitgliedsvertrag pausiert ist, wird an eine ggf. bestehende Mindestvertragslaufzeit angehängt. Wenn das Mitglied also z.B. den Mitgliedsvertrag für den Juni pausiert, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit am Ende der Mindestvertragslaufzeit um diesen einen Monat.

(3) Im Übrigen ist mit dem Servicepaket folgendes Angebot verbunden: Auf Wunsch individuelle Besprechung des Trainingsplans je Abrechnugsintervall, verbesserte Betreuung durch anwesende Trainer:innen, je Abrechnungsintervall eine Stunde Personal-Training oder Ernährungsberatung, Nutzung der mescan/bodyscan Analysegeräte, komfortable Öffnungszeiten, verbessertes Kursangebot, zusätzliche Reinigungs- und Luftfiltermaßnahmen sowie Hygieneangebote.

§9 Partner Card

(1) wellyou bietet ausgewählten Mitgliedern die Möglichkeit, für eine weitere natürliche Personen eine Partner Card zu buchen. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die als Bestandteil der regulären Mitgliedschaft hinzugebucht werden kann.

(2) wellyou behält sich vor, für die Partner Card ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen. In diesem Fall gehen diese ergänzenden Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen dem jeweiligen Mitgliedsvertag und den anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§10 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages steigt nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit der Mitgliedsbeitrag an.

(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig.

(3) Bei 4-Wochen-Abrechnungsintervallen (dreizehn Abrechnungszeiträumen pro Jahr) wird jeweils zum 1. oder 15, eines Monats der Mitgliedsbeitrag für einen Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet und eingezogen, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Mitgliedsbeitrag fällig wird. Wenn der Abrechnungszeitraum etwa am 20. Januar endet, wir der Mitgliedsbeitrag am 1. Februar eingezogen.

(4) Falls das Mitglied vorab das Training beginnen möchte, fällt für den Nutzungszeitraum zwischen dem Tag, an dem das Training vorab begonnen werden soll und dem Beginn der regulären Mitgliedschaft ein anteiliges Nutzungsentgelt an, welches sich nach der Beitragshöhe für einen Abrechnungszeitraum in der gewählten Mitgliedschaft richtet. Diese Vorabnutzungsgebühr wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag in der regulären Mitgliedschaft abgerechnet.

(5) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an.

(6) Einmalige Zahlungen (z.B. Mitgliedsausweis, Startgebühr) werden bei Vertragsabschluss fällig. Die Entgeltewerden zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag abgerechnet.

(7) Das Entgelt für die wellyou Care wird im vierten, achten und zwölften Abrechnungszeitraum des jeweiligen Vertragsjahres der regulären Mitgliedschaft zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgerechnet.

(8) Den Mitgliedern wird nach Ermessen von wellyou die Möglichkeit eingeräumt, Entgelte jeweils gebündelt im Rahmen der jeweiligen Abrechnung des Mitgliedsbeitrages zu zahlen. So können beispielsweise Entgelte für die Miete eines Trainingshandtuches zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag beglichen werden (etwa per Lastschrift). Wellyou behält sich vor, Entgelte für zusätzliche Leistungen bei einer gebündelten Zahlweise zu rabattieren.

(9) Wenn die Mitgliedschaft während eines laufenden Abrechnungszeitraums endet, werden bereits im Vorausbezahlte Mitgliedsbeiträge dem Mitglied anteilig zurückerstattet. Sollte der Stichtag, an dem der Mitgliedsvertrag endet, in einen Abrechnungszeitraum fallen, für den das Mitglied noch keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, wird der noch ausstehende anteilige Mitgliedsbeitrag mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Gleiches gilt für ggf. noch weitere ausstehende Mitgliedsbeiträge.

(10) Einmalzahlungen und das im Voraus entrichtete Entgelt für die wellyou Care werden bei einer Kündigung nicht erstattet.

(11) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge von wellyou im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied. Zum Ende der Mitgliedschaft wird der mit der Schlussrechnung abgerechnete Mitgliedsbeitrag ebenfalls im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied stellt sicher, dass auch diese Buchung vorgenommen werden kann.

§11 Preisanpassungen und -änderungen

(1) wellyou wird den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten angemessen anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt in Betracht, wenn sich die externen Kosten für die Energiebeschaffung, Personalkosten (durch Gesetzesänderungen), Verbrauchsmaterialien (etwa Papierkosten), Instandhaltungskosten (etwa Preisänderungen bei Materialien) oder Logistikosten (etwa branchenweite Weitergabe von Benzinkosten) erhöhen oder absenken. Steigerungen der Kosten dürfen nur für die Anpassung des Preises herangezogen werden, wenn kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die vereinbarten Preise zu senken, wenn sie nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Wellyou wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für die Mitglieder ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

(2) Sollte eine Preisänderung derart signifikant sein, dass den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen, wird wellyou im Rahmen der Preisanpassung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

§12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.

(2) Bei den Mitgliedschaften „Basic“ und „All-In“ wird die Mitgliedschaft zunächst für die vereinbarte Erst- und Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei „Basic“ und

„All-In“ 12 Monate oder 24 Monate, je nachdem, welche Optionen gewählt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

(4) Wenn der Mitgliedsvertrag sich nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen.

(5) Der Mitgliedsvertrag für die „Flexi“-Mitgliedschaften wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(6) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei wellyou maßgeblich.

(7) Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

§13 Sonderaktionen und gewährte Vorteile

(1) Einzelne oder alle Gesellschaften der wellyou-Gruppe können Sonderaktionen durchführen und Neu- oder BestandsmitgliedernVergünstigungen gewähren. wellyou behält sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vorgehen.

(2) An Sonderaktionen können nur natürliche Personen teilnehmen, es sei denn, die wellyou- Gesellschaft, welche die Sonderaktion durchführt, oder die Vergünstigungen gewährt, gestattet ausdrücklich auch die Teilnahme von Unternehmen. Wellyou kann Sonderaktionen und Vergünstigungen auch nur für einzelne Gruppen vorsehen, die festgelegte Kriterien erfüllen.

(3) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche kostenfreie Trainingszeiten („kostenfreieTrainingszeit“) eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen (z.B. kostenlose Getränkeflatrate) gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“).

(4) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären Mitgliedschaft eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. Des Monats, der auf den Anmeldezeitpunkt folgt. Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der regulären Mitgliedschaft. Während der kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären Mitgliedschaft geltendie gleichen Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung und Vertragsverlängerung.

(5) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich.

(6) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch wellyou beendet wird – gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren konnte, entfällt der Vorteil ersatzlos.

(7) wellyou kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden, insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen.

(8) Wenn wellyou im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich unberührt.

§14 Firmenmitgliedschaften

(1) Nach eigenem Ermessen bietet wellyou Unternehmen verschiedene Kooperationsverträge und Unternehmensmitgliedschaften Für Mitgliedverträge, die im Rahmen solcher Kooperationsverträge oder Unternehmensmitgliedschaften geschlossen werden („Firmenmitgliedschaften“), gelten die Vereinbarungen zwischen wellyou und dem jeweiligen Unternehmen ergänzend zu diesenAllgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mitgliedsvertrag. Bei Widersprüchen gehen die Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Unternehmen und wellyou vor.

(2) Endet der Kooperationsvertrag oder die Unternehmensmitgliedschaft zwischen dem jeweiligen Unternehmen und wellyou, endet automatisch auch die Firmenmitgliedschaft der Mitarbeitenden und wellyou, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

§15 Membercard/ Transponder und Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis („Membercard“ oder „Transponder“).

(2) Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwendenund uns jeden Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Mitgliedsausweises an Dritte ist untersagt.

(3) Bei einem Verlust des Mitgliedsausweises wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 15,00 für den Mitgliedsausweis.

§16 Getränkeflatrate

(1) Die Nutzung der Getränkeflatrate ist ausschließlich mit der wellyou-Trinkflasche gestattet.

(2) Bei einem Verlust der wellyou-Trinkflasche wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 5,00 für die Trinkflasche.

§17 Bring a Friend

(1) Mitglieder mit einer „All-In“ Mitgliedschaft können jedes Wochenende einen Freund zum Training mitbringen. Dieses Mitglied darf vor Ort gemeinsam mit dem Mitglied trainieren. Digitale Leistung sind hiervon ausgeschlossen.

(2) Das Mitglied darf auf zwei aufeinanderfolgende Wochenendtage nicht dieselbe Person als Freund zum Training mitbringen.

§18 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.

(2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von wellyou, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf den im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es wird von wellyou keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernommen, da den Mitgliedern hierfür gesonderte Wertsachenschließfächer zur Verfügung stehen.

§19 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder

(1) Uns sind die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sehr wichtig. Daher dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der Mitarbeiter, nichtverletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.

(2) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch wellyou erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre.

§20 Übertragung der Mitgliedsverträge

(1) Die jeweilige wellyou Gesellschaft ist berechtigt, bestehende Mitgliedsverträge auf weitere verbundene Unternehmen im Sinne des 15 AktG zu übertragen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser Übertragung zu.

(2) Sollten sich die Eigentums- oder Stimmverhältnisse bei wellyou insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern, kann wellyou die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder anderweitigen Übertragung eines Unternehmens der wellyou-Gruppe.

(3) wellyou wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.

§21 Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3) wellyou behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in denAGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail widerspricht und wellyou den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

§22 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ [externer Link] finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht anVerbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

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